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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung unserer Dienstleistungen sowie für alle mit uns geschlossenen Verträge zu unseren Produkten.

AGB ZU DEN DIENSTLESITUNGEN UND PRODUKTEN DER DATOLUTION

Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Angebote in Anspruch nehmen. Mit der Abgabe einer Bestellung erklären Sie sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsleitung:

Aljona Ijoschina | aljona.ijoschina@datolution.de

AGB

Nutzungsbedingungen für SMARTRYX  (SaaS)​
 
1.    Allgemeines, Änderungen der Nutzungsbedingungen, Warnhinweise

1.1. | Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln, ihre wirksame Einbeziehung vorausgesetzt, das gesamte Rechtsverhältnis, insbesondere Ihre Rechte und Pflichten als Kunde (nachfolgend „KUNDE“), im Zusammenhang mit Nutzung des Systems SMARTRYX (nachfolgend „SMARTRYX “). SMARTRYX umfasst die SMARTSECURE CLOUD sowie die mobilen Applikationen SMARTRYX MAINTENANCE und SMARTRYX ALARM.
1.2. | SMARTRYX wird Ihnen von der Datolution GmbH, Weingartenstraße 45, 91058 Er-langen (nachfolgend „DATOLUTION“) zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung von SMARTRYX ist ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen zulässig. 
Diese Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung von SMARTRYX. Für andere Leistungen von DATOLUTION gelten diese nur, wenn im Zusammenhang mit der betreffenden Leistung ausdrücklich auf diese Nutzungsbedingungen verwiesen wird. 
1.3. | Die Nutzung von SMARTRYX und der darüber von DATOLUTION angebotenen Leistungen ist für den KUNDEN kostenpflichtig. Es gelten die Ihnen übermittelten Preislisten bzw. das Ihnen übermittelte Angebot nebst Auftragsbestätigung.
1.4. | DATOLUTION behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies 
a) zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Beginn des Nutzungsverhältnisses nicht vorhersehbar waren und welche DATOLUTION nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Nutzungsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelun-gen der Nutzungsbedingungen nicht berührt werden oder; 
b) zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Beginn des Nutzungsverhältnisses entstandenen Regelungslücken erforderlich ist oder; 
c) aus triftigem und bei Beginn des Nutzungsverhältnisses nicht vorhersehbarem Grund erforderlich ist und diese Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des KUNDEN verschiebt, so dass die Änderung für den KUNDEN zumutbar ist. 
DATOLUTION wird die Änderung der Nutzungsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitteilen. Widerspricht der KUNDE den Änderungen der Nutzungsbedingungen nicht bis zu deren Wirksamwerden, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Erfolgt der Widerspruch fristgemäß, so tritt die Änderung nicht in Kraft und DATOLUTION ist berechtigt die Nutzung von SMARTRYX einzuschränken oder zu untersagen.

1.5. | Diese Nutzungsbedingungen finden keine Anwendung für die Nutzung von anderen Produkten und Dienstleistungen, die von DATOLUTION und/oder mit DATOLUTION verbundenen Unternehmen auf der Internetseite www.DATOLUTION.de angeboten oder vermittelt werden, auch wenn solche in SMARTRYX beworben werden. Für diese finden die AGB von DATOLUTION und/oder den mit DATOLUTION verbundenen Unternehmen Anwendung, die unter https://www.DATOLUTION.de/company/agb/ abrufbar sind. 

1.6. | Die in den übermittelten Preislisten bzw. Angebot nebst Auftragsbestätigung der DATOLUTION Bezug genommenen „Datenpunkte“ bestimmen sie wie folgt: Im Rahmen der Funktionalität der APP zur Prüfung von Brandmeldern (Wartung bzw. Wartungsmanager) entspricht ein geprüfter Brandmelder einem Datenpunkt. Im Rahmen der Überwachung von Brandmeldern (Meldungsmanager) erfolgt eine taggenaue Erfassung, so dass ein überwachter Brandmelder pro Tag 1/365tel Datenpunkt verbraucht.
1.7. | Warnhinweis: SMARTRYX ist kein Ersatz für die hoheitlich im örtlich anwendbaren Gefahrenabwehrrecht vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen. Insbesondere ist es kein Ersatz für die in den Technischen Anschlussbedingungen der jeweiligen Kommune vorgeschriebenen Brandmeldeeinrichtungen und Alarmierungsketten. Die im örtlich anwendbaren Gefahrenabwehrrecht normierten Einrichtungen sind vor Einsatz von SMARTRYX vorrangig zu nutzen.

 

2.    Leistungsumfang von SMARTRYX und DATOLUTION, Warnhinweis

2.1. | SMARTRYX bietet die Digitalisierung sicherheitstechnischer Anlagen um die tägliche Arbeit verantwortlicher Fachleute zu erleichtern und die Effizienz der mit dieser Arbeit verbundenen Prozesse zu steigern.
2.2. | SMARTRYX ist herstellerneutral und lässt sich mit jeder vorhandenen Brandmeldeanlage (BMA) verwenden. Dabei wird ein mobiles oder stationäres Übertragungsgerät (Gateway) an die Brandmeldezentrale (BMZ) angeschlossen, welches folgende Daten der BMZ an die DATOLUTION-Datenbank überträgt: Live-Meldungen bzw. Ereignisse (wie zB Alarme, Revisionsalarme, Störungen, Abschaltungen), Aufbau und Komponenten der BMA (wie zB Melder inkl. aller wichtiger Angaben, unter anderem Meldergruppe/Meldernummer, Ring/Adresse, Alarmtext) Steuerungen sowie Feuerwehr-Laufkarten als PDF. In der Datenbank werden die Daten aus der BMZ und alle anderen relevanten Informationen (Unternehmensdaten, Zugriffsberechtigungen, Prüfpläne usw.) zentral gespeichert. Verwaltet werden die Daten über die SMARTSECURE CLOUD. Dort wird vom KUNDEN auch definiert, welche Daten in die mobilen Applikationen SMARTRYX ALARM und SMARTRYX MAINTE-NANCE ausgeliefert werden. Der KUNDE kann die Nutzung von SMARTRYX jederzeit durch eine Deinstallation von seinen Geräten beenden.
2.3. | Warnhinweis: Das Nutzererlebnis und insbesondere die Nützlichkeit und der Wert von SMARTRYX resultieren – neben der von DATOLUTION zur Verfügung gestellten technischen Funktionalität der Systemkomponenten - aus der gewissenhaften Errichtung und Inbetriebnahme des Gateways zwischen Brandmeldezentrale und SMARTSECURE CLOUD sowie der gewissenhaften Parametrisierung der SMARTSECURE CLOUD. Weder Errichtung und Inbetriebnahme des Gateway noch die Parametrisierung der SMARTSECURE CLOUD sind Leistungen von DATOLUTION.

 

3.    Nutzungsrechtsumfang

3.1. | Der KUNDE ist nicht berechtigt, SMARTRYX und seine Inhalte, Logos oder Grafiken oder Kopien und Abbildungen davon zu verbreiten oder zu verändern. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit unseren Diensten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden. Der KUNDE erhält in diesem Zusammenhang für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern ein widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht sublizenzierbares Recht mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen von SMARTRYX zu nutzen. Mit Einstellung des Dienstes oder Deinstallation von SMARTRYX erlischt das Nutzungsrecht. Der KUNDE ist nicht berechtigt, SMARTRYX über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, SMARTRYX oder Teile davon zu vervielfältigen oder auch zu dekompilieren. 
3.2. | Der KUNDE verpflichtet sich mit der Nutzung von SMARTRYX, diese nicht in missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Das bedeutet insbesondere, dass der KUNDE SMARTRYX und ihre Daten nicht verändern oder manipulieren darf. Über das oben beschriebene Nutzungsrecht hinaus erhält der KUNDE keinerlei Rechte an SMARTRYX oder sonstige Rechte an den Diensten der DATOLUTION oder an den Inhalten, Logos und Grafiken, zu denen dem KUNDEN durch Zurverfügungstellung von SMARTRYX Zugriff gewährt wird. Vielmehr darf SMARTRYX nur wie vorstehend beschrieben genutzt werden. 
3.3. | Die Versionierung von SMARTRYX richtet sich nach der Kombination ihrer Einzelkomponenten. Eine Version von SMARTTRYX besteht also aus der Kombination der jeweiligen Versionen ihrer Komponenten SMARTSECURE CLOUD, SMARTRYX MAINTENANCE und SMARTRYX ALARM. Mit Zurverfügungstellung einer neueren Version von SMARTRYX erlöscht automatisch das Nutzungsrecht des KUNDEN an der zuvor überlassenen Version. 
3.4. | Eine physische Überlassung der Software an den KUNDEN erfolgt nicht.

 

4.    Weitere Leistungen von DATOLUTION

4.1. | Der KUNDE kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Der Provider wird dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form Zugangsdaten für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzern übermitteln.
4.2. | DATOLUTION übermittelt dem KUNDEN nach Vertragsschluss in elektronischer Form eine Benutzerdokumentation, ggf. auch innerhalb von SMARTRYX. Die Benutzerdokumentation ist während der Nutzung der Software jederzeit einsehbar. Ein herunterladbares Format ist nicht geschuldet.
4.3. | DATOLUTION kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. DATOLUTION wird dabei die berechtigten Interessen des KUNDEN angemessen berücksichtigen und den KUNDEN rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
4.4. | Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet DATOLUTION nicht.
4.5. | DATOLUTION wird die Software regelmäßig warten und den KUNDEN über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des KUNDEN durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
4.6. | DATOLUTION stellt dem KUNDEN zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf ihren Servern in angemessenem Umfang zur Verfügung, soweit nicht konkret zwischen den Parteien vereinbart. DATOLUTION wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der Software sorgen. 
4.7. | DATOLUTION wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten des KUNDEN vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der KUNDE verantwortlich.
4.8. | Der KUNDE bleibt Inhaber der auf den Servern von DATOLUTION abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.

 

5.    Einräumung eines kostenlosen Demo-Zeitraums

5.1.| Falls dem KUNDEN ausdrücklich ein Test-Zeitraum für die kostenlose Nutzung der SMARTRYX eingeräumt wird, so wird von SMARTRYX dem KUNDEN ohne Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit oder Qualität und ohne die Vereinbarung der Eignung für einen bestimmten Zweck bereitgestellt. DATOLUTION ist insbesondere nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass SMARTRYX fehlerfrei funktioniert und unterbrechungsfrei zu Verfügung steht. Eine bestimmte Verfügbarkeit von SMARTRYX ist nicht geschuldet. DATOLUTION ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, sofern ein Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde. 
5.2.| DATOLUTION hat das Recht, den laufenden Test-Zeitraum auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt ganz oder teilweise für den KUNDEN ohne Ankündigung, Angabe von Gründen oder einer Frist zu beenden. Auf Grund einer vorzeiten Beendigung des Test-Zeitraums entstehen keinerlei Ansprüche gegen DATOLUTION. 
5.3.| Nach Beendigung des Test-Zeitraums wird der KUNDE beim nächsten Aufrufen von SMARTRYX aufgefordert, sich zu entscheiden, ob er in den kostenpflichtigen Regelbetrieb der Produktivversion von SMARTRYX übergeführt werden will. Soweit der KUNDE der Überführung in den kostenpflichtigen Regelbetrieb zustimmt, wird der Nutzer und die von ihm erfassten Daten nach Installation der endgültigen Produktivversion automatisch in den Betrieb überführt. Andernfalls werden die gespeicherten Daten des Kunden gelöscht.

 

​6.    Support, Servicel-Level-Agreement (SLA), Incident Kommunikation, Zertifizierungen

6.1.    DATOLUTION bemüht sich, den KUNDEN bei allen auftretenden Fragen und Problemen bei allen auftretenden Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung von SMARTRYX zu unterstützen. Daher hat DATOLUTION dem KUNDEN eine separate Supportvereinbarung zugesagt, die je nach vom KUNDEN gewählter Version verschiedene Service-Level vorsieht. Für den Umfang des Supports und den Service-Level gelten daher die Bedingungen der separat abgeschlossenen Supportvereinbarung.
6.2.    Sollten zentrale Funktionalitäten von SMARTRYX oder das gesamte SYSTEM ausfallen oder die Nutzung in anderer Weise schwerwiegend beeinträchtigt sein, so informiert DATOLUTION hierüber zeitnah per E-Mail den vom KUNDEN hinterlegten Ansprechpartner bzw. E-Mail-Account. Dies gilt nicht für Leistungsstörungen, die durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Epidemien) verursacht werden und die außerhalb des Einflussbereichs der DATOLUTION liegen.
6.3.    Fragen zu sicherheitstechnischen Aspekten von SMARTRYX, der von DATOLUTION einbezogenen Dienstleister (beispielsweise Betreiber von Rechenzentren) sowie der bei DATOLUTION eingerichteten Geschäftsabläufe (IT-Sicherheit, Zertifizierungen) beantworten die Supportmitarbeiter der DATOLUTION, falls und soweit davon keine Geschäftsgeheimnisse betroffen sind oder durch Bekanntgabe Sicherheitsrisiken entstehen können.

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7.    Haftung

7.1. | DATOLUTION haftet bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer Garantie beruhen, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
7.2. | Die Haftung bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder aus Produkthaftung gehaftet wird. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der KUNDE vertrauen darf. 
7.3. | DATOLUTION übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der in der SMARTRYX befindlichen Information. Verweise und Links auf Websites Dritter bedeuten nicht, dass sich DATOLUTION die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht. Die Inhalte begründen keine Verantwortung von DATOLUTION für die dort bereit gehaltenen Daten und Informationen. DATOLUTION hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem hinter dem Link liegenden Inhalt verursacht worden sind, haftet DATOLUTION daher nicht. 
7.4. | Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DATOLUTION. 
7.5. | Im Übrigen ist eine Haftung von DATOLUTION gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. 
7.6. | Die in SMARTRYX dargestellten Informationen setzen sich aus verschiedenen, zum Teil vom KUNDEN oder von Partnern der DATOLUTION bezogenen Teilinformationen zusammen. DATOLUTION haftet insbesondere nicht dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind. 


8.    Rechtsmängel, Freistellung

8.1. | DATOLUTION gewährleistet, dass von SMARTRYX keine Rechte Dritter verletzt und wird den KUNDEN von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihr zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der KUNDE wird DATOLUTION unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihr sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
8.2. | Der KUNDE sichert zu, dass die auf den Servern der DATOLUTION von ihm abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch DATOLUTION, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der KUNDE wird DATOLUTION von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Pflicht geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

 

9.    Datenschutz, Geheimhaltung

9.1. | Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
9.2. | Sofern und soweit DATOLUTION im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des KUNDEN hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird DATOLUTION die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des KUNDEN verarbeiten.
9.3 | DATOLUTION verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit DATOLUTION gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. DATOLUTION verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

 

10.    Beendigung des Nutzungsverhältnisses, automatische Vertragsverlängerung

10.1. | Das Nutzungsverhältnis zwischen Ihnen und DATOLUTION bezüglich SMARTRYX endet vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. 4 dieser Nutzungsbedingungen mit vollständiger Einstellung des Angebots von SMARTRYX (Abkündigung); 
-mit vollständiger Einstellung des Angebots von SMARTRYX Abkündigung); 
-mit Löschung von SMARTRYX auf Ihren Geräten durch Sie; 
-falls keine anderweitige Laufzeit vereinbart ist, mit Kündigung durch DATOLUTION oder Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Zeitabschnitts, nach dem die Abrechnung bemessen ist (wurde also zwischen DATOLUTION und dem KUNDEN bei Vertragsschluss der Abrechnungszeitraum von einem Jahr vereinbart, so ist eine Kündigung erst zum Ablauf dieses Jahres unter Beachtung der Frist von drei Monaten möglich);
-mit Kündigung durch DATOLUTION oder Sie aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
10.2. | Falls keine anderweitige Laufzeit vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit mit Ablauf des Zeitabschnitts, nach dem die Abrechnung bemessen ist um eben diesen Zeitraum. Wurde also zwischen DATOLUTION und dem KUNDEN bei Vertragsschluss der Abrechnungszeitraum von einem Jahr vereinbart, so verlängert sich das Vertragsverhältnis bei ungekündigtem Ablauf des Abrechnungszeitraums um ein weiteres Jahr.
10.3. | Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Das gilt insbesondere auch für vertragliche Laufzeitvereinbarungen.
10.4. | Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses ist DATOLUTION berechtigt, die in SMARTRYX gespeicherten Daten (insbesondere vom KUNDEN oder auf Veranlassung des KUNDEN in SMARTRYX eingegebene Daten wie beispielsweise Anlagenkonfigurationen und von SMARTRYX generierte Daten und Dokumente wie beispielsweise Prüfberichte) zu löschen.
10.5. | Auf Anforderung des KUNDEN innerhalb von 6 Monaten ab Ende des Nutzungsverhältnisses stellt DATOLUTION die zum Beendigungszeitpunkt in SMARTRYX gespeicherten Prüfberichte im Dateiformat PDF sowie Anlagenfonfigurationen nach Wahl von DATOLUTION in den Dateiformaten CSV oder XML dem KUNDEN elektronisch zur Verfügung, wobei die Datenportabilität im Verantwortungsbereich des KUNDEN verbleibt. Mit Ablauf von 6 Monaten ab Ende des Nutzungsverhältnisses verjährt dieser Anspruch des KUNDEN.

 

11.    Schlussbestimmungen 

11.1. | Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
11.2.| Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
11.3. | Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
11.4. | Erfüllungsort für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist Eltersdorf.
11.5. | Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Eltersdorf.

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Stand: 30.10.2026

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