RECHTLICHE
BESTIMMUNGEN
Rechtliches
Nutzungsbedingungen für SmartSecure-Cloud als Software as a Service (SaaS)
1. Allgemeines und Änderungen der Nutzungsbedingungen
1.1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln, ihre wirksame Einbeziehung vorausgesetzt, das gesamte Rechtsverhältnis, insbesondere Ihre Rechte und Pflichten als Kunde (nachfolgend „KUNDE“) im Zusammenhang mit der Nutzung der SmartSecure-Cloud (nachfolgend „CLOUD“). Die CLOUD wird Ihnen von der Datolution GmbH, Weingartenstraße 45, 91058 Erlangen (nachfolgend „DATOLUTION“) zur Verfügung gestellt. Eine Nutzung der CLOUD ist ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen zulässig.
Diese Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der CLOUD. Für andere Leistungen der DATOLUTION gelten diese nur, wenn im Zusammenhang mit der betreffenden Leistung ausdrücklich auf diese Nutzungsbedingungen verwiesen wird.
1.2. Die Nutzung der CLOUD und der über diese von DATOLUTION angebotenen Leistungen ist für den KUNDEN kostenpflichtig. Es gelten die Ihnen übermittelten Preislisten bzw. das Ihnen übermittelte Angebot nebst Auftragsbestätigung.
1.3. DATOLUTION behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies
a) zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Beginn des Nutzungsverhältnisses nicht vorhersehbar waren und welche DATOLUTION nicht veranlasst hat oder beeinflussen kann und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Nutzungsverhältnisses in nicht unbedeutendem Maße stören würde und soweit hierdurch wesentliche Regelungen der Nutzungsbedingungen nicht berührt werden oder;
b) zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Beginn des Nutzungsverhältnisses entstandenen Regelungslücken erforderlich ist oder;
c) aus triftigem, bei Beginn des Nutzungsverhältnisses nicht vorhersehbarem Grund erforderlich ist und diese Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Ungunsten des KUNDEN verschiebt, so dass die Änderung für den KUNDEN zumutbar ist.
DATOLUTION wird die Änderung der Nutzungsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitteilen. Widerspricht der KUNDE den Änderungen der Nutzungsbedingungen nicht bis zu deren Wirksamwerden, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Erfolgt der Widerspruch fristgemäß, so tritt die Änderung nicht in Kraft und DATOLUTION ist berechtigt die Nutzung der APP einzuschränken oder untersagen
1.4. Diese Nutzungsbedingungen finden keine Anwendung für die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen, die von DATOLUTION und/oder mit DATOLUTION verbundenen Unternehmen auf der Internetseite www.DATOLUTION.de angeboten oder vermittelt werden, auch wenn solche in der CLOUD beworben werden. Für diese finden die AGB von DATOLUTION und/oder den mit DATOLUTION verbundenen Unternehmen Anwendung, die unter https://www.datolution.de/agb/ abrufbar sind.
2. Leistungsumfang der CLOUD
2.1. Die CLOUD ermöglicht die Digitalisierung sicherheitstechnischer Anlagen, um die tägliche Arbeit verantwortlicher Fachleute zu erleichtern und die Effizienz der mit dieser Arbeit verbundenen Prozesse zu steigern.
2.2. Die CLOUD ist herstellerneutral und lässt sich mit jeder vorhandenen Brandmeldeanlage (BMA) verwenden. Die Digitalisierung der BMA erfolgt mittels eines mobiles oder stationäres Übertragungsgeräts (Gateway), welches an die Brandmeldezentrale (BMZ) angeschlossen wird. Diese überträgt dann folgende Daten der BMZ an die DATOLUTION-Datenbank: Live-Meldungen bzw. Ereignisse (wie zB Alarme, Revisionsalarme, Störungen, Abschaltungen), Aufbau und Komponenten der BMA (wie zB Melder inkl. aller wichtiger Angaben, unter anderem Meldergruppe/Meldernummer, Ring/Adresse, Alarmtext) Steuerungen sowie Feuerwehr-Laufkarten als PDF. In der Datenbank werden die Daten aus der BMZ und alle anderen relevanten Informationen (Unternehmensdaten, Zugriffsberechtigun-gen, Prüfpläne usw.) zentral gespeichert. Verwaltet werden die Daten über die CLOUD und sind zudem anwendungsspezifisch über verschiedene Apps der DATOLUTION abrufbar. Sie können die Nutzung der Apps jederzeit durch eine Deinstallation von Ihren Geräten beenden. Die CLOUD steht Ihnen dage-gen so lange zur Verfügung, bis Ihr entsprechender Vertrag mit der DATOLUTION ausläuft.
3. Nutzungsrechtsumfang
3.1. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die CLOUD und ihre Inhalte, Logos oder Grafiken oder Kopien und Abbildungen davon zu verbreiten oder zu verändern. Rechtliche Hinweise, die in oder im Zusammenhang mit unseren Diensten angezeigt werden, dürfen nicht entfernt, unkenntlich gemacht oder verändert werden. Der KUNDE erhält in diesem Zusammenhang für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern ein widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht sublizenzierbares Recht mittels Zugriffs über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen die CLOUD zu nutzen. Mit Einstellung des Dienstes oder dem Auslaufen des Vertrags zur CLOUD erlischt das Nutzungs-recht. Der KUNDE ist nicht berechtigt, die CLOUD über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder es Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die CLOUD oder Teile davon zu vervielfältigen oder auch zu dekompilieren.
3.2. Der KUNDE verpflichtet sich mit der Nutzung der CLOUD, diese nicht in missbräuchlicher Art und Weise zu benutzen. Das bedeutet insbesondere, dass der KUNDE die CLOUD und ihre Daten nicht verändern oder manipulieren darf. Über das oben beschriebene Nutzungsrecht hinaus erhält der KUNDE keinerlei Rechte an der CLOUD oder sonstige Rechte an den Diensten der DATOLUTION oder an den Inhalten, Logos und Grafiken, zu denen dem KUNDEN durch Zurverfügungstellung der CLOUD Zugriff gewährt wird. Vielmehr darf die CLOUD nur wie vorstehend beschrieben genutzt werden.
3.3. Mit Zurverfügungstellung einer neueren Version der CLOUD erlöscht automatisch Ihr Nutzungsrecht an der Ihnen zuvor überlassenen Version.
3.4. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
4. Weitere Leistungen von DATOLUTION
4.1. Der KUNDE kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erhöhen oder reduzieren. Der Provider wird dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich die gebuchten Nutzerlizenz direkt in der CLOUD freischalten.
4.2. DATOLUTION kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiter-entwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. DATOLUTION wird dabei die berechtigten Interessen des KUNDEN angemessen berücksichtigen und den KUNDEN rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
4.3. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet DATOLUTION nicht.
4.4. DATOLUTION wird die CLOUD regelmäßig warten und den KUNDEN über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des KUNDEN durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
4.5. DATOLUTION stellt dem KUNDEN zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung der CLOUD Speicherplatz auf ihren Servern in angemessenem Umfang zur Verfügung, soweit nicht konkret zwischen den Parteien vereinbart. DATOLUTION wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung der CLOUD sorgen.
4.6. DATOLUTION wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten des KUNDEN vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten ist der KUNDE verantwortlich.
4.7. Der KUNDE bleibt Inhaber der auf den Servern von DATOLUTION abgelegten Daten und kann diese jederzeit herausverlangen.
5. Einräumung eines kostenlosen Demo-Zeitraums
5.1. Falls dem KUNDEN ausdrücklich ein Demo-Zeitraum für die kostenlose Nutzung der CLOUD eingeräumt wird, so wird die CLOUD dem KUNDEN ohne Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit oder Qualität und ohne die Vereinbarung der Eignung für einen bestimmten Zweck bereitgestellt. DATOLUTION ist insbesondere nicht verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die CLOUD fehlerfrei funktioniert und unterbrechungsfrei zu Verfügung steht. Eine bestimmte Verfügbarkeit der CLOUD ist nicht geschuldet. DATOLUTION ist nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, sofern ein Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.
5.2. DATOLUTION hat das Recht, den laufenden Test-Zeitraum auch bereits zu einem früheren Zeitpunkt ganz oder teilweise für den KUNDEN ohne Ankündigung, Angabe von Gründen oder einer Frist zu beenden. Auf Grund einer vorzeiten Beendigung des Demo-Zeitraums entstehen keinerlei Ansprüche gegen DATOLUTION.
5.3. Nach Beendigung des Demo-Zeitraums wird Zugang bis auf die Funktion der Buchungsanfrage eingefroren und die bisher angelegten Nutzer gesperrt. Sollte nach dem kostenlosen Demo-Zeitraum ein Vertragsabschluss erfolgen, wird der Account entsprechend der zugehörigen Buchung wieder freigeschaltet. Die von Nutzer im Demo-Betrieb erfassten Daten werden automatisch in den Produktiv-Betrieb überführt, mit Ausnahme der Nutzer- und Gateway-Daten. Hier kommt es darauf an, ob die Anzahl der jeweils gebuchten Lizenzen mit der Anzahl der angelegten Nutzer bzw. Gateways überein-stimmt. Sollten sie nicht übereinstimmen, muss der KUNDE entscheiden, welche der angelegten Nut-zer bzw. Gateways er aktiviert. Sollte es nicht zum Vertragsabschluss kommen, so werden die gespeicherten Daten des Kunden nach 14 Tagen gelöscht.
6. Haftung
6.1. DATOLUTION haftet bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer Garantie beruhen, uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Die Haftung bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder aus Produkthaftung gehaftet wird. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der KUNDE vertrauen darf.
6.3. DATOLUTION übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der in der CLOUD befindlichen Information. Verweise und Links auf Websites Dritter bedeuten nicht, dass sich DATOLUTION die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht. Die Inhalte begründen keine Verant-wortung von DATOLUTION für die dort bereit gehaltenen Daten und Informationen. DATOLUTION hat keinen Einfluss auf die hinter dem Link liegenden Inhalte. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvoll-ständige Inhalte und für Schäden, die aufgrund der Nutzung von einem hinter dem Link liegenden In-halt verursacht worden sind, haftet DATOLUTION daher nicht.
6.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DATOLUTION.
6.5. Im Übrigen ist eine Haftung von DATOLUTION gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
6.6. Die in der CLOUD dargestellten Informationen setzen sich aus verschiedenen, zum Teil vom KUNDEN oder von Partnern der DATOLUTION bezogenen Teilinformationen zusammen. DATOLUTION haftet insbesondere nicht dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind.
7. Rechtsmängel, Freistellung
7.1. DATOLUTION gewährleistet, dass die CLOUD keine Rechte Dritter verletzt und wird den KUNDEN von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihr zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der CLOUD freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der KUNDE wird DATOLUTION unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der CLOUD gegen ihn geltend machen, informieren und ihr sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
7.2. Der KUNDE sichert zu, dass die auf den Servern der DATOLUTION von ihm abgelegten Inhalte und Daten sowie dessen Nutzung und Bereitstellung durch DATOLUTION, nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der KUNDE wird DATOLUTION von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Pflicht geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.
8. Datenschutz, Geheimhaltung
8.1. Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
8.2. Sofern und soweit DATOLUTION im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des KUNDEN hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird DATOLUTION die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des KUNDEN verarbeiten.
8.3. DATOLUTION verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit DATOLUTION gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. DATOLUTION verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhalt-gleiche Regelung zu vereinbaren.
9. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
9.1. Das Nutzungsverhältnis zwischen Ihnen und DATOLUTION bezüglich der CLOUD endet vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziff. 4 dieser Nutzungsbedingungen
-
mit vollständiger Einstellung des Angebots der CLOUD (Abkündigung);
-
mit Kündigung durch DATOLUTION oder Sie aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Das gilt insbesondere auch für vertragliche Laufzeitvereinbarungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
10.2. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform.
10.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).
10.4. Erfüllungsort für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist Eltersdorf.
10.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Eltersdorf.